Ein Handwerker-Angebot muss Name und Anschrift beider Parteien, eine genaue Leistungsbeschreibung mit Mengen und Einheiten, Einzel- und Gesamtpreise (netto und brutto), den Umsatzsteuersatz, eine Angebotsnummer und eine Gültigkeitsfrist enthalten. Es ist rechtlich bindend, sobald der Kunde es annimmt.
Angebot vs. Kostenvoranschlag: Was ist der Unterschied?
Viele Handwerker verwenden beide Begriffe gleichbedeutend – dabei gibt es einen wichtigen rechtlichen Unterschied:
| Merkmal | Angebot | Kostenvoranschlag (KVA) |
|---|---|---|
| Bindungswirkung | Bindend – du bist an den Preis gebunden, wenn der Kunde annimmt | Unverbindlich – darf um bis zu 20 % überschritten werden (§ 650c BGB) |
| Rechtsbasis | § 145 BGB (Antrag auf Vertragsschluss) | § 650b/c BGB (Werkvertragsrecht) |
| Gültigkeitsfrist | Selbst festgelegt – ohne Frist: angemessene Zeit | Keine Preisbindung |
| Empfehlung | Bei klarem Leistungsumfang – mehr Professionalität | Bei schwer abschätzbarem Aufwand |
Wenn der Umfang unsicher ist, schreibe ein Angebot mit dem Hinweis: "Dieses Angebot basiert auf dem beschriebenen Leistungsumfang. Änderungen durch Mehraufwand werden gesondert berechnet." Das schützt dich, ohne auf die Verbindlichkeit zu verzichten.
Was in jedes Handwerker-Angebot gehört
Ein rechtssicheres Angebot enthält diese Angaben – fehlen sie, kann der Auftrag im Streitfall schwierig werden:
- Name und vollständige Anschrift deines Betriebs (ggf. Firmenbezeichnung, Rechtsform).
- Name und Anschrift des Kunden (bei Unternehmen: Firma und Ansprechpartner).
- Eindeutige Angebotsnummer und Angebotsdatum.
- Gültigkeitsfrist: Bis wann kann der Kunde annehmen? (z. B. "Gültig bis xx.xx.xxxx")
- Detaillierte Leistungsbeschreibung: was, wo, wann, in welcher Menge.
- Positionen mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Gesamtpreis.
- Zwischensumme (netto), Umsatzsteuersatz und -betrag, Gesamtbetrag (brutto).
- Zahlungsbedingungen: Fälligkeit, Skonto, Abschlagszahlungen.
- Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-IdNr.
Wenn du Alternativen oder optionale Zusatzleistungen anbietest, markiere sie als "Option" oder "Alternativposition". Das macht das Angebot flexibler, ohne den Hauptpreis zu verwässern.
Richtig kalkulieren: Stundensatz, Material und Aufschlag
Der häufigste Fehler beim Angebot: zu niedrig kalkulieren. Wer seinen echten Stundensatz nicht kennt, unterschreibt sich in die roten Zahlen. So geht eine einfache Kalkulation:

- 1
Stundensatz berechnen
Jahreskosten (Lohn, Sozialabgaben, Versicherungen, Fahrzeug, Werkzeug, Miete, Verwaltung) ÷ produktive Jahresstunden (ca. 1.400–1.600 h für Solo-Betriebe) + Gewinnaufschlag (mind. 10–15 %) = Mindeststundensatz.
- 2
Materialkosten berechnen
Einkaufspreis + Materialaufschlag (15–30 % für Handhabung, Lagerung, Schwund) = Angebotspreis für Material.
- 3
Stundenanzahl schätzen
Realistisch schätzen, nicht optimistisch: lieber 10 % Puffer einrechnen als nachher nachfordern müssen.
- 4
Gesamtbetrag prüfen
Stunden × Stundensatz + Materialkosten + Nebenkosten (Anfahrt, Entsorgung) = Angebotssumme netto.
Handwerker in Deutschland berechnen je nach Gewerk und Region 45–120 € pro Stunde (netto). Vergleiche dich mit Branchenwerten deiner Handwerkskammer – zu niedrige Stundensätze signalisieren auch Kunden mangelnde Qualität.
Professioneller Aufbau: So sieht ein überzeugendes Angebot aus
Ein gut strukturiertes Angebot unterscheidet dich von Konkurrenten, die einfach eine Zahl hinschreiben. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Deckblatt / Kopfzeile: Logo, Betriebsname, Kundendaten, Angebotsnummer, Datum.
- Betreff-Zeile: Kurze Projektbeschreibung, z. B. "Angebot Badezimmer-Renovierung Musterstraße 1".
- Anschreiben (1–3 Sätze): Bezug auf das Gespräch, kurzer Überblick.
- Positionsliste: Übersichtlich gegliedert nach Gewerken oder Räumen – Menge, Einheit, Einzel- und Gesamtpreis.
- Optionale Positionen: Separat ausgewiesen, mit kurzer Empfehlung.
- Preis-Zusammenfassung: Netto-Summe, MwSt., Brutto-Gesamtpreis.
- Zahlungsbedingungen und Gültigkeitsfrist.
- Kontakt für Rückfragen.
Annahmefristen und Bindungswirkung
Ein Angebot ist ein Vertragsangebot nach § 145 BGB: Du bist daran gebunden, sobald der Kunde es innerhalb der Gültigkeitsfrist annimmt. Deshalb:
- Setze immer eine Gültigkeitsfrist (z. B. 30 Tage) – ohne Frist bist du "angemessene Zeit" gebunden.
- Aktualisiere Angebote bei steigenden Materialpreisen: Ein altes Angebot ohne Frist kann dich zu alten Preisen verpflichten.
- Auftragserteilung per E-Mail oder mündlich ist rechtlich wirksam – schriftliche Bestätigung vereinfacht die Beweislage.
- Änderungen nach Auftragserteilung (Nachtrag) müssen als Zusatzvereinbarung schriftlich festgehalten werden.
Nachfassen: Wann und wie du den Abschluss holst
Die meisten Aufträge gehen nicht verloren, weil das Angebot schlecht war – sondern weil niemand nachgefragt hat. Dabei ist Nachfassen keine Aufdringlichkeit, sondern Kundenservice.
- 1
Nach 3–5 Werktagen
Kurze Rückfrage: "Ist das Angebot angekommen? Gibt es Fragen?" – per Telefon oder kurzer E-Mail.
- 2
Zur Hälfte der Gültigkeitsfrist
Erinnerung mit konkretem Nutzen: "Das Angebot läuft noch X Tage. Soll ich einen Starttermin reservieren?"
- 3
Kurz vor Ablauf
Letzte Erinnerung: "Ihr Angebot läuft übermorgen ab. Falls Sie noch Fragen haben – ich bin gern erreichbar."
Wer viele offene Angebote hat, verliert den Überblick. Die Angebotsmanufaktur erinnert automatisch an offene Angebote – du folgst nach, ohne nachzudenken.
